Um steigenden Mieten entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung heute die Mietpreisbremse. Für Neubauten gelten entgegen der ursprünglichen Planungen Ausnahmen.
Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Es soll in 2015 in Kraft treten und nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt gelten. Die Gebiete werden von den Bundesländern für jeweils fünf Jahre festgelegt.
Keine Regulierung von Neubaumieten
Ursprünglich sollten neue Wohnungen nur bei ihrer Erstvermietung nicht unter den Mietpreisdeckel fallen. Die Bundesregierung beschloss heute, dass alle erstmals genutzten oder vermieteten Wohnungen auf Dauer davon ausgenommen sind.
Der notwendige Bau neuer Wohnungen darf aus Sicht des Bundeskabinetts nicht unterdrückt werden.
Hintergrund der Regierungsbeschlusses ist der Wohnraummangel in deutschen Großstädten, der oftmals als Grund für die teilweise sehr hohen Preissteigerungen genannt wird. (st)
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