Denkmalimmobilien sind nach wie vor sehr beliebt. Neben dem klassischen Gründerzeithaus liegen Industriedenkmäler als Sanierungsobjekte im Trend.
Massiv und verkleidet mit einer gelb-rötlichen Klinkerfassade erhebt sich das Salomonstift im Osten Leipzigs. Die fünfgeschossige Anlage besteht aus sieben Häusern, die derzeit von dem in Berlin ansässigen Projektentwickler Thamm & Partner renoviert und modernisiert werden. In dem historischen Gebäude entstehen insgesamt 116 Wohnungen und eine Gewerbeeinheit.
„Die Gebäude tragen die Namen der Stifterin Julie Salomon und ihres Mannes Julius, sowie die Namen ihrer beiden Töchter Hedwig Holstein und Elisabeth Seeburg. Gebaut wurde das Ensemble von der Salomonstiftung in den Jahren 1890 bis 1899“, erklärt Angela Thamm, geschäftsführende Gesellschafterin von Thamm & Partner. „Architekt war der königlich-sächsische Baurat Arwed Roßbach, der das Stadtbild Leipzigs mit seinen Entwürfen entscheidend prägte.“
Die Bauten sind ein Zeugnis des sozialen Wohnungsbaus in der sächsischen Metropole, Vorbild war die Fuggerei in Augsburg. Heute ist der Gebäudekomplex in der Denkmalliste der Stadt Leipzig eingetragen. Dafür gibt es gute Gründe.
Erben verpflichtet
Häuser wie das Salomonstift gehören zu unserer Geschichte. „Ebenso wie Literatur, Kunst und das Theater sind Denkmäler als historische Kultur ein lebendiger Teil unseres Lebens. Der Schutz unseres Erbes ist eine generationenübergreifende Aufgabe, weshalb sich Staat und Länder in Deutschland besonders für dessen Erhalt einsetzen“, betont Thamm.
Unternehmen sollen motiviert werden, Kapital in Baudenkmäler zu investieren. Deshalb hat der Gesetzgeber im Einkommenssteuergesetz die Abschreibung sanierungsbedingter Kosten für denkmalgeschützte Gebäude verankert. Sowohl Eigentümer als auch Investoren dürfen die oftmals hohen Renovierungskosten beim Finanzamt in Form von Sonderabschreibungen geltend machen.
Abschreibungen machen Denkmalimmobilien attraktiv
Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann über zehn Jahre neun Prozent pro Jahr abschreiben. Kapitalanleger dürfen ihre Sanierungsausgaben acht Jahre lang mit jeweils neun Prozent und anschließend vier weitere Jahre mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Die Abschreibungen werden von Käufern gern genutzt und machen Denkmalimmobilien als Anlageoption attraktiv.
Seite zwei: Denkmal muss revitalisiert werden