Gunderwerbsteuer behindert Bildung von Wohneigentum

Wohneigentum ist in den meisten Regionen erschwinglich – trotz steigender Immobilienpreise. Möglich ist dies durch das historisch niedrige Zinsniveau. Steigende Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer erschweren Interessenten allerdings die Eigentumsbildung und sind investitionshemmend.

Michael Neumann, Geschäftsführer Qualitypool: „Gute Makler zeigen ihren Kunden verschiedene Finanzierungsalternativen auf.“

„Der Erwerb von Wohneigentum ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge“, sagt Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. „Der Staat unterstützt dies mit der Eigenheimrente, dem sogenannten Wohn-Riester. Dass einige Bundesländer Anfang 2014 die Grunderwerbsteuer erneut erhöht haben und Hessen und das Saarland ebenfalls eine weitere Anhebung vorsehen, scheint dem ursprünglichen Ansinnen entgegen zu laufen.“

Ausnahmen nur bei Erbschaften und Schenkungen

Das Argument, mit dieser Steuer die Immobilienmärkte regulieren zu wollen, sei nur konsequent, sofern bei sinkender Nachfrage die Steuer reduziert würde. Die Grunderwerbsteuer wird bei Erwerbsvorgängen von unbebauten oder bebauten Grundstücken, von Gebäuden auf fremdem Grund (u.a. Ferienhäuser auf Pachtgelände) und von grundstücksgleichen Rechten wie Sondernutzungsrechten und Erbbaurechten erhoben. Ausnahmen von der Besteuerung erfolgen nur bei Erbschaften, Schenkungen oder Erwerbsvorgängen zwischen Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern oder Personen, die in gerader Linie verwandt sind.

Seit 2006 legen Bundesländer Grunderwerbsteuer selbst fest

Zwischen 1998 und dem 1. September 2006 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit bei einem Einheitssatz von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Allein Bayern und Sachsen haben ihn bei 3,5 Prozent belassen. Spitzenreiter ist derzeit Schleswig-Holstein mit 6,5 Prozent. Zum 1. Januar 2014 wurde die Grunderwerbsteuer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angehoben.

„Für Berlin bedeutet dies, dass Erwerber bei dem Erwerb einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 150.000 Euro mit einem Satz von 6,0 Prozent inzwischen 9.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen müssen“, erklärt Neumann. „Im vergangenen Jahr wären hierfür bei dem damaligen Satz von 5,0 Prozent 7.500 Euro fällig gewesen.“ Zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. März 2012 hätten Erwerber bei einem Satz von 4,5 Prozent 6.750 Euro zahlen müssen.

Foto: Qualitypool

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