Tipps für Immobilienbesitzer: Was man beim Wintercheck beachten sollte

Trinkwasseranlagen abstellen

Trinkwasseranlagen, die außerhalb von Gebäuden, beispielsweise Springbrunnen oder Bewässerungsanlagen, oder in nicht frostsicheren Räumen installiert sind, sollten entleert und abgestellt werden, sofern diese nicht benötigt und entsprechend mit einer Begleitheizung ausgestattet sind.

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Heizungs- und Lüftungsanlagen reinigen und warten lassen

Grundsätzlich sollten Heizelemente, Thermostatventile sowie elektrische Bau- und Regelteile an Heizungs- und Lüftungsanlagen auf ihre Funktion hin überprüft werden.

Denn eine optimierte Heizkurve spart Energiekosten und Geldbeutel zugleich.

Bei Heizplatten und Heizkörpern werden die Zwischenräume mit speziellen Absauggeräten gereinigt. Das dient der Hygiene und besseren Wärmeübertragung an den Raum und folglich niedrigeren Heizkosten.

„Je nach Bauart sind Maßnahmen zu ergreifen, dass der Wärmetauscher bei Luftheizungsanlagen nicht einfriert. Die Luftverteilung der Anlagen sollte zugfrei und ein effektiver Wärmeverteilungsgrad eingestellt sein“, erklärt Eickholz.

Gebäude sollten bei längerem Leerstand im Winter beheizt werden, denn kalte Luft nimmt weniger Feuchtigkeit auf. Diese setzt sich dann an den ausgekühlten Wänden ab und begünstigt Schimmelbildung. (st)

Foto: Shutterstock.com

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