Das Landgericht Bonn hat die Beschwerden gegen die Bestätigung des Insolvenzplans für die IVG Immobilien AG verworfen. Weitere Rechtsmittel wurden nicht zugelassen.
Die Beschwerden hatten nachrangige Gläubiger und Aktionäre bzw. die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erhoben.
Der vom IVG-Vorstand vorgelegte Insolvenzplan sieht vor, dass die Gesellschaft um 2,2 Milliarden Euro entschuldet wird, was hauptsächlich durch einen sogenannten Debt-to-Equity-Swap erreicht werden soll.
Dabei tauschen bisherige Gläubiger ihre Forderungen teilweise gegen neu auszugebende Anteile an dem Unternehmen und werden so zu neuen Eigentümern. Das Unternehmen rechnet mit der Umsetzung des Plans und einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens im laufenden Quartal.
Der damalige IVG-Vorstand hatte zunächst versucht, die Sanierung unter Vermeidung des Insolvenzverfahrens zu bewerkstelligen. Nachdem es zu keiner Einigung zwischen den verschiedenen Kapitalgebern gekommen war, wurde die Sanierung über ein sogenanntes Schutzschirmverfahren mit anschließendem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet.
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Neue Beteiligungsholding vorgesehen
In den kommenden Wochen sollen die im Insolvenzplan vorgesehenen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Den Schwerpunkt bildet nach Unternehmensangaben die Ausgestaltung der IVG Immobilien AG sowie ihrer bisherigen Tochtergesellschaften IVG Institutional Funds GmbH und IVG Caverns GmbH als eigenständige und operativ unabhängig agierende Unternehmen.
Über diesen Gesellschaften soll eine neue Beteiligungsholding installiert werden, deren Gesellschafter die heutigen Gläubiger der IVG Immobilien AG sind. Diese Holding soll die Anteile an den drei IVG-Unternehmen halten.
Jung soll CEO werden
Mit Ralf Jung ist der designierte CEO der neu formierten IVG-Unternehmensgruppe bereits seit Anfang Juli als Berater an Bord. Der ehemalige Chef der Allianz Alternative Assets Holding bereitet nach Unternehmensangaben die Übernahme der Geschäfte vom amtierenden Vorstand für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor. (kb)
Foto: IVG