Laut dem Portal Immobilienscout24 will die Mehrzahl der Vermieter in Zukunft alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Mieten trotz des geplanten Deckels zu erhöhen.
Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sollen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip, wonach Immobilienmakler vom Auftraggeber bezahlt werden müssen, eine Erleichterung für Wohnungssuchende bringen. Immobilienscout24 untersuchte in einer Umfrage, wie Vermieter auf diese gesetzlichen Neuerungen reagieren könnten.
Vermieter wollen alle gesetzlichen Optionen nutzen
Nach Angaben des Portals wollen 52 Prozent der Vermieter alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Erhöhung der Miete voll ausschöpfen. Jeder dritte Vermieter plant, verstärkt Staffel- und Indexmietverträge einzusetzen.
„Änderungen in Bezug auf die Staffelmiete waren im Koalitionsvertrag zunächst nicht vorgesehen“, weiß Steffen Groß, Mietrechtsexperte bei Immobilienscout24. „Vermieter hätten daher mit einer Staffelmiete die Mietpreisbremse abfedern können. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass zukünftig jede einzelne Staffel der Mietpreisbremse unterliegt. Staffelmietvereinbarungen, die nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse abgeschlossen werden, unterliegen damit vollständig der Mietpreisbremse.“
Für Verträge und Staffelmietvereinbarungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden, gelte die Mietpreisbremse jedoch nicht. Auch Indexmietvereinbarungen, bei denen Mieterhöhungen vom Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes abhängig sind, sollen laut Groß nach aktuellem Stand auch zukünftig unverändert möglich sein.
Gut verdienende Wohnungssuchende haben Vorrang
Greift die Mietpreisbremse, werden Vermieter voraussichtlich noch genauer darauf achten werden, an zahlungskräftige Personen zu vermieten. Die Umfrage von Immobilienscout24 belegt diese Einschätzung: Rund 48 Prozent wollen in den nächsten Jahren bei der Auswahl von Mietern verstärkt auf deren Solvenz achten.
Eigentümer beschreiten alternative Wege
Rund jeder zehnte Vermieter könnte versuchen, entgangene Mietforderungen auf alternativen Wegen wie beispielsweise durch Forderung einer Abstandszahlung für Einbauküchen und anderes Inventar zu erhalten. Zehn Prozent der Befragten wollen aufgrund der Mietpreisbremse künftig ihre Wohnräume überhaupt nicht mehr vermieten und lieber gewinnbringend verkaufen. (st)
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