Doppelbesteuerungsabkommen gilt nur für Bundessteuern
Nun gibt es bekanntlich ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland. Ein guter Ansatz – bereits versteuerte Einnahmen in einem Land sollten im Sinne des Besteuerten nicht ein zweites Mal im Heimatland versteuert werden. Aber: Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt nur für Bundessteuern. Nicht für die Steuern der US-Bundesstaaten – und diese sind, wie dargestellt, in ihrer Komplexität nicht zu unterschätzen. Gleiches gilt im Übrigen für die Höhe der anfallenden Steuern.
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Der Schlüssel zum Erfolg: Analyse des Steuersystems
Zwar gibt es mittlerweile – zumindest bei einzelnen Bundesstaaten – auch steuerliche Reformvorhaben – sodass es besonders wichtig ist, über aktuelle Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Allerdings: Es gibt derart viel zu entwirren, dass Deutschland allen Unkenrufen zum Trotz noch längere Zeit das einfachere Steuerregime aufweist – zumindest in vielen Fällen.
Gerade für Immobilieninvestoren, die Portfolios in den USA erwerben wollen, heißt das: Die steuerliche Situation sollte gründlich analysiert werden und in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Ansonsten drohen unliebsame Überraschungen bei der Nachsteuerrendite.
Autor Hubert O. Eisenack ist Partner bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
Foto: Ernst & Young