Viele Kreditnehmer widerrufen fehlerhafte Verträge

Im Falle falscher Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen können Kreditnehmer noch Jahre nach Aufnahme den Vertrag widerrufen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg nutzen viele Menschen ihr Recht.

Kreditinstitute versuchen oftmals, Vergleiche mit Darlehensnehmern einzugehen um den Schaden eines fehlerhaften Vertrags zu begrenzen.

Sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen verankert, haben Verbraucher die Möglichkeit, teure Kredite ohne oder nur mit geringen Kosten vorzeitig abzulösen sowie alte Verträge in neue Darlehen zu günstigeren Konditionen umzuschulden.

Viele Verbraucher kennen ihre Rechte

Laut der Verbaucherzentrale Hamburg nutzen nicht wenig Kreditnehmer diesen Weg. Das zeigen die Rückmeldungen zahlreicher Verbraucher, die in den vergangenen zehn Monaten mehrere Tausend Immobilienkreditverträge geprüft hat.

Kleine Banken suchen Verhandlungslösungen

Nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherschützer suchen vor allem kleinere Kreditinstitute das persönliche Gespräch und zeigen sich vergleichsbereit.

„Das ist nicht verwunderlich, denn die Widerrufsbelehrungen in Verträgen von Volksbanken und Sparkassen weisen häufig eklatante Fehler auf“, sagt Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei diesen Kreditinstituten seien die Verhandlungschancen für Verbraucher besonders gut.

Großbanken wie die Commerzbank, die Deutsche Bank oder die Hypo Vereinsbank hätten eine geringere Fehlerquote.

Kreditnehmer haben vor Gericht gute Chancen

„Bislang haben wir rund 70 Prozent der uns vorliegenden Immobiliendarlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen beanstandet“, resümiert Schmid-Burgk. Rund ein Drittel der Belehrungen sei so fehlerhaft, dass Verbraucher sehr gute Aussichten hätten, ihre Forderungen erfolgreich vor Gericht durchzusetzen.

Einigung ohne Prozess

Oft einigen sich Kreditnehmer und Kreditgeber jedoch ohne gerichtliche Verfahren, indem Immobiliendarlehen vorzeitig aufgelöst, Vorfälligkeitsentschädigungen reduziert oder neue Kreditverträge mit günstigerem Zinssatz geschlossen werden. Ist die Widerrufsbelehrung eines Vertrages falsch, startet die Widerrufsfrist laut der Verbraucherzentrale Hamburg nicht und der Widerruf kann jederzeit erklärt werden. (st)

Foto: Shutterstock.com

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