Die Zinsen für Darlehen befinden sich auf einem historisch niedrigen Niveau. Dies ist für diejenigen ärgerlich, die vor nicht allzu langer Zeit einen Darlehensvertrag zu einem deutlich höheren Zinssatz abgeschlossen haben. Doch ein vorzeitiger Ausstieg ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Gastbeitrag von Dr. Markus Brender, Kanzlei Brender & Hülsmeier, Frankfurt
Gerade bei einer Baufinanzierung kann sich die Prüfung daher lohnen, ob nicht ein vorzeitiger Ausstieg aus dem teuren Darlehensvertrag möglich ist, und zwar ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Eine solche Möglichkeit besteht dann, wenn die Widerrufsbelehrung, die anlässlich des Abschlusses des Darlehensvertrages erteilt wurde, fehlerhaft ist.
Widerrufsrecht für fast alle von Verbrauchern abgeschlossene Darlehensverträge
Seit dem 1. August 2002 sieht das Gesetz ein Widerrufsrecht für fast alle von Verbrauchern abgeschlossene Darlehensverträge vor. Ein Verbraucherdarlehen ist dann gegeben, wenn die Aufnahme des Kredites privaten Zwecken dient.
So ist beispielsweise auch ein Rechtsanwalt Verbraucher, der nicht für seine selbstständige berufliche Tätigkeit, sondern zum Zweck einer privaten Immobilienfinanzierung ein Darlehen aufgenommen hat.
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Ein Widerrufsrecht kann aber auch aus anderen Gründen bestehen, insbesondere wenn der Darlehensvertrag in den eigenen Wohnräumen oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurde. Gleiches gilt, wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes, also über Telefon, Telefax, Post oder Email abgeschlossen wurde.
Seite zwei: Widerrufsrecht: Kunde muss belehrt werden