Widerrufsrecht: Im Namen des Verbraucherschutzes

Doch der von der Regierung vorgegebene Belehrungstext ist in dieser Hinsicht irreführend und insgesamt schwer verständlich. Entsprechend sind die Verbraucher tief verunsichert und nehmen, aus Angst vor unerwarteten Kosten, dann doch lieber Abstand von einer Besichtigung.

Bürokratischer Aufwand

Maklerkosten entstehen immer erst bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags – Doch die neue Widerrufsbelehrung suggeriert vielen Lesern etwas anderes. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand: Der Empfänger muss die Erklärung erst ausdrucken, unterzeichnen und zurücksenden. Das ist Arbeit. Und der Maklervertrag bezieht sich in der Regel auf ein konkretes Objekt.

Interessiert sich jemand noch für ein anderes Objekt, muss er auch eine weitere Belehrung über sich ergehen lassen. Die Quote der ordnungsgemäß zurückgesandten Erklärungen liegt derzeit bei nur etwa 40 Prozent.

Zum Teil kommen die Interessenten zum Besichtigungstermin, ohne dass eine Erklärung von ihnen vorliegt, und wollen diese dann – verständlicherweise – auch nicht an der Haustür unterzeichnen. Sie müssen dann vom Makler abgewiesen werden. Hässliche Szenen sind da vorprogrammiert.

Das Geschäft machen derweil schwarze Schafe, die das Maklergeschäft am Küchentisch betreiben und regelwidrig einfach auf den ganzen Prozess verzichten – das führt den beabsichtigten Verbraucherschutz ad absurdum.

Auch Makler sind frustriert

Doch nicht nur potenzielle Mieter und Kaufinteressenten brauchen starke Nerven. Auch die Makler selbst müssen einigen Mehraufwand stemmen, bevor sie Ihnen zum Vertragsabschluss für Ihre Wunschimmobilien verholfen haben. Auch sie kostet das neue Widerrufsrecht Zeit, Geld und Mühe, müssen sie doch Software und Arbeitsorganisation anpassen und die Belehrungen sorgfältig archivieren.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist dem Empfänger nämlich auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen E-Mails, USB-Sticks und natürlich auch Papier. Das jeweilige Medium soll es ihm ermöglichen, die persönlich an ihn gerichtete Erklärung aufzubewahren. So ist sie ihm dauerhaft zugänglich und wird unverändert wiedergegeben. Dementsprechend liegt dann immer auch eine Kopie in den Unterlagen des Maklers.

Die neue Rechtslage hat jedoch weit dramatischere Folgen für die Makler-Branche als nur wuchernde Bürokratie: Wer seine Kunden nicht belehrt und dazu den Nachweis führt, gefährdet seine Provision!

Seite vier: Bangen um die Provision

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