Die beschlossenen Maßnahmen der Großen Koalition wie das Bestellerprinzip und das Widerrufsrecht werden die Immobilienvermittlung in großen Teilen verändern. Was bedeuten die Verschärfungen für die Makler und was bringen sie den Verbrauchern? Gastkommentar von Günter Schönfeld, Wüstenrot Immobilien
Große Veränderungen stehen der Immobilienwirtschaft bevor: Der 2013 verfasste Koalitionsvertrag der Großen Koalition beinhaltet Vorhaben, die die Immobilienvermittlung in großen Teilen verändern wird. Bereits umgesetzt ist das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen, das zum Verbraucherschutz beitragen soll.
In der Realisierungsphase befindet sich das Bestellerprinzip, welches definiert, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch bezahlt. Die Verordnung zur Verschärfung des Maklerrechts wurde vom Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen und soll im ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Was bedeuten die Verschärfungen für die Makler und was bringen sie den Verbrauchern?
Einführung eines Sachkundesnachweises
Wer heute Makler werden will, hat es leicht: Mit einem sauberen polizeilichen Führungszeugnis, einer Negativerklärung des Bundeszentralregisters, dass keine Insolvenzvergehen vorliegen und mit der Bezahlung der Gewerbeerlaubnis beim Gewerbeamt ist man schon dabei. Ein Sachkundenachweis darüber, dass der Makler beispielsweise in einschlägigen immobilienwirtschaftlichen Fachgebieten, wie der Immobilienbewertung, dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder dem öffentlichen und privaten Baurecht ausgebildet ist, wird nicht verlangt. Dabei können Beratungsfehler bei mangelndem Fachwissen schnell zu Fehlentscheidungen und zu Vermögensschäden bei Vertragsparteien führen.
Durch die Einführung eines Sachkundenachweises und Standards vergleichbarer Berufsgruppen sollen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards geschaffen werden. Davon profitieren sowohl der Kunde als auch die Maklerwelt, denn Wissen und Leistung werden klar definiert. Die erheblichen Vermögenswerte, um die es meist bei Immobilienverkäufen geht, erfordern darüber hinaus eine entsprechende Absicherung, etwa über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Relevanz einer solchen Maßnahme wurde auch von der Politik erkannt. Es werden eine Pflichtversicherung und Mindestanforderungen gefordert, um Makler und Kunde besser zu schützen.
Widerrufsrecht bei Maklerverträgen im Praxistest
Für einen größeren Verbraucherschutz wurde von der Bundesregierung bereits Mitte des Jahres ein Widerrufsrecht eingeführt. Dies verpflichtet die Makler, ihre Kunden über ein ihnen zustehendes Widerrufsrecht der Maklerverträge zu belehren. Ein Verbraucherschutz wie er bei Online-Bestellungen beispielsweise sinnvoll ist, kann aber nur schwer mit Investitionsvorhaben wie dem Immobilienerwerb gleichgesetzt werden.
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Die Erfahrung bei Wüstenrot Immobilien zeigt: Seit der Einführung am 13. Juni 2014 wurden nur sechs Maklerverträge widerrufen. Die Umsetzung der Verordnung in der Maklerorganisation mit neuen Verträgen, Schulungen und anderem hat hingegen einen mittleren fünfstelligen Betrag gekostet. Trotzdem ist bei fehlender Transparenz die Widerrufsfrist als Instrument des Verbraucherschutzes sinnvoll und gerechtfertigt. Im besten Fall sollte für den Kunden aber erst gar kein Grund zur Widerrufung des Vertrags bestehen.
Seite 2: Bestellerprinzip in der Umsetzung