Denkmalimmobilien: Richtig investieren

Zu sanierende Denkmalimmobilien sind bei den Anlegern als Zielobjekte besonders beliebt und auch bei Mietern stehen Altbauwohnungen hoch im Kurs. Ansehnliche Steuervorteile locken die Investoren, allerdings hat sich das Angebot an neuen Denkmalobjekten in den vergangenen Jahren reduziert.

Das Angebot an neuen Denkmalobjekten hat sich in den vergangenen Jahren reduziert.

Denkmalimmobilien haben einen besonderen architektonischen Charme und zählen zu den bevorzugten Mietobjekten. Werden sie hochmodern und energieeffizient ausgestattet, bieten sie geschichtliches Flair mit dem Komfort eines Neubaus, was die Attraktivität für Mieter weiter erhöht“, erläutert Theodor J. Tantzen, Vorstand der Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn.

Reduziertes Angebot

Allerdings ist ein großer Teil der historischen Bestände in Deutschland bereits saniert, das Angebot an neuen Denkmalobjekten hat sich in den vergangenen Jahren reduziert.

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„Zu den aktuellen Trends zählt die Verknappung der Angebote von Spitzenobjekten bei steigender Nachfrage. Mehr und mehr in den Fokus rücken einstige B-Standorte, deren Kauf- und Mietpreisdynamik immer vergleichbarer mit A-Standorten wird. Insoweit formen sich auf dem Immobilienmarkt Metropolregionen, und das nicht nur um Städte wie München und Hamburg, Köln, Frankfurt und Berlin, sondern gerade auch dort, wo typische Branchen kleiner und mittelständischer Unternehmen florieren und stabile, steigende Einkommen erzielt werden. In diesen Regionen zeichnet sich ein immer größer werdender Wohnungsbedarf ab, was der Denkmalimmobilie als Kapitalanlage hervorragende Chancen eröffnet“, erläutert Charles Smethurst, Geschäftsführer von Dolphin Trust, Langenhagen bei Hannover.

Ansehnliche Steuervorteile

Neben den Mieteinnahmen bieten diese Immobilien den Erwerbern auch ansehnliche Steuervorteile. Der Staat fördert die Sanierung historischer Altbauten seit Langem mit Steuervergünstigungen. Der Anteil der anrechenbaren Sanierungskosten am Kaufpreis des Objekts kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Kapitalanleger können diese nach Paragraf 7i Einkommensteuergesetz (EStG) über einen Zeitraum von zwölf Jahren geltend machen. Dies lohnt sich umso mehr, je höher der persönliche Steuersatz des Käufers ist. Da der Sanierungskostenanteil in der Regel mindestens 50 Prozent des Kaufpreises ausmacht, summiert sich der AfA-Vorteil auf ansehnliche Beträge.

Seite zwei: Auf Sanierungsqualität achten

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