2. Bereitstellungszinsen bei der Anschlussfinanzierung vermeiden
Auf vermeidbare Kosten sollte unbedingt geachtet werden. Das gilt beispielsweise auch für Bereitstellungskosten. Das betrifft vor allem die Darlehensnehmer, die sich für ein Anschlussdarlehen entscheiden. Bereitstellungskosten entstehen dann, wenn bei Vertragsabschluss das bestehende Darlehen noch mehr als drei Monate läuft.
[article_line tag=“Baufinanzierung“]
Im Normalfall berechnet die Bank ab dem vierten Monat 0,25 Prozent der Darlehenssumme. Das bedeutet, wenn man ein Anschlussdarlehen über 200.000 Euro acht Monate vor Ablauf der laufenden Zinsfestschreibung abschließt, werden fünf Monate berechnet. Ganz konkret wären das 2500 Euro.
Unser Tipp: Eine Anschlussfinanzierung nicht zu früh abschließen. Die Breitstellungskosten können einen möglichen Zinsvorteil zu Nichte machen. Eventuell sogar über Bereitstellungszinsen verhandeln.
Seite drei: Wechselkosten bei Anschlussfinanzierungen keinesfalls überschätzen