Wenn die Zinsbindung ihres Hauskredits endet, haben manche Immobilieneigentümer noch eine beträchtliche Restschuld abzutragen. Noch weitgehend unbekannt ist die Option, mit einem Riester-Baudarlehen umzuschulden.
Wer 2005 ein Haus erworben und über eine Laufzeit von zehn Jahren Zins und Tilgung geleistet hat, braucht jetzt einen Anschlussvertrag. Die Zinsen fürs Baugeld sind mit rund zwei Prozent heute deutlich günstiger als zum damaligen Zeitpunkt. Das dürfte Kreditnehmer freuen.
Wohnriester-Darlehen für Häuslebauer
Zusätzlich können sie ein Wohnriester-Baudarlehen einsetzen. So erhalten sie staatliche Zulagen, um ihre Schulden schneller zu tilgen. Dies gilt laut der Bausparkasse BHW unabhängig davon, wann die eigenen vier Wände gebaut oder gekauft worden sind. Spätestens bis zum 68. Lebensjahr, also zum Beginn der gesetzlichen Rente, ist das Darlehen zurückzuzahlen. Die Zulagen werden erst dann – also nachgelagert – besteuert.
Schnelle Tilgung
„Die Chancen geförderter Baudarlehen nutzen immer noch zu wenige Hausbesitzer. Dabei ist Wohnriester wegen der beträchtlichen Zulagen für Familien mit Kindern geradezu ideal“, sagt Jörg Koschate, Generalbevollmächtigter der BHW.
Steuerpflichtige Erwachsene erhalten laut der BHW 154 Euro jährlich an Grundzulagen sowie 185 Euro für jedes Kind, für ab 2008 geborene sogar 300 Euro. Alle Kinder-Zulagen werden maximal bis zum 25. Lebensjahr auf ein Förderkonto überwiesen, also auch noch während einer Berufsausbildung und eines Studiums. Die Ersparnis kann mehrere tausend Euro betragen, wenn staatliche Fördereuros eingesetzt werden.
„Wer umschulden will, sollten sich im Beratungsgespräch unbedingt nach Wohnriester erkundigen. Die Kombination mit dem altbekannten Bausparen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Wohnriester“, sagt Koschate. Statistiker verzeichnen laut der BHW für 2014 einen Zuwachs von 19,3 Prozent, insgesamt halten die Deutschen 1,377 Millionen Wohnriester-Verträge.
[article_line tag=“Baufinanzierung“]Hohe Zuwachsraten
„Wohneigentum hat für die Altersvorsorge hohen Stellenwert. Wer auf einen späteren Erwerb hinarbeiten will, kann mit einem geförderten Bausparvertrag ebenfalls Riester-Zulagen sammeln. Dann gehen eigene Einzahlungen und staatliche Zulagen auf dem Bausparkonto ein, Sparer bilden Eigenkapital. Hausbesitzer können auch das geförderte Kapital jederzeit für die Tilgung eines Darlehens verwenden, das sie einmal für ihr selbst genutztes Eigenheim aufgenommen haben“, sagt Koschate. (st)
Foto: Jörn Wolter / Postbank