Wer seine Immobilie verkauft, kann mit dem Erlös eine noch laufende Hypothek auf einen Schlag zurückzahlen. Dafür verlangen Banken Vorfälligkeitsentschädigungen.
Acht Prozent der Eigentümer planen laut einer Umfrage der Bausparkasse BHW, ihre Immobilie in nächster Zeit zu verkaufen. Viele Verkäufer haben jedoch noch eine Hypothek bei der Bank, die nun abgelöst werden soll. Wenn die Bank einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens zustimmt, wird sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Verpflichtet dazu ist sie nur, wenn das Haus zum Beispiel verkauft werden muss.
Verhandlungssache
Eine Vorfälligkeitsentschädigung gleicht die Verluste aus, die dem Darlehensgeber durch entgangene Zinszahlungen entstehen. Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt laut BHW-Experten vom Einzelfall ab. Kriterien sind die Höhe des Darlehens, dessen Restlaufzeit und die Höhe des Zinssatzes.
Neue Darlehen
Steht die Forderung der Bank fest, kann der Kunde die Entschädigung entweder gleich zahlen oder die Restsumme mit einem neuen Darlehen umschulden. „Wegen der derzeit günstigen Zinssätze lohnt es sich meist, die Vorfälligkeitsentschädigung mitzufinanzieren, also die Restsumme in ein neues Darlehen zu integrieren“, meint Bernd Neuborn, Finanzierungsexperte bei BHW.
Außerordentliche Kündigung nach zehn Jahren
Auch wenn der Kredit auf 15 oder gar 20 Jahre abgeschlossen wurde, hat der Darlehensnehmer laut BHW nach zehn Jahren ein außerordentliches Kündigungsrecht. „Das heißt, dass das Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren in jedem Fall ohne zusätzliche Gebühren vollständig zurückgezahlt werden kann“, erläutert Neuborn.
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Wichtig sei, das Vorhaben rechtzeitig anzukündigen, um die Kündigungsfristen einzuhalten. „Für Bauspardarlehen von der Bausparkasse gilt im Übrigen eine Besonderheit. Eine Vorfälligkeitsentschädigung gibt es hier nicht, diese Darlehen können jederzeit in voller Höhe oder mit Teilbeträgen getilgt werden“, sagt Neuborn. (st)
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