Hohe Nachfrage
Dass Bausparprodukte zum Zwecke der Zinssicherung vermehrt vom Endkunden nachgefragt werden, verdeutlicht auch das Halbjahresergebnis von Qualitypool. Das Vermittlungsvolumen im Bauspar-Segment kletterte in den ersten sechs Monaten 2015 um 51 Prozent.
Dabei konzentrieren wir uns auf auf die Beratung von Bausparprodukten zum Zweck der Zinssicherung und haben speziell abgestimmte Kombinationsprodukte in unserer Produktpalette, die sowohl Baufinanzierungs- als auch Bausparkomponenten enthalten. Grundsätzlich können Kunden auch Wohn-Riester-Produkte zur Immobilienfinanzierung einsetzen.
Die Eigenheimrente zählt zu den staatlich geförderten Rentenformen und wurde als Anreiz zur Ergänzung der bestehenden Altersvorsorge konzipiert. Wohn-Riester-Produkte werden sowohl in Form von Bausparverträgen als auch von Annuitätendarlehen angeboten. Zuletzt hat Wohn-Riester nach Informationen des Verbands der Privaten Bausparkassen an Beliebtheit gewonnen: In 2014 stieg die Zahl der Riester-Verträge um 223.000 auf 1,4 Millionen.
Finanzierungen mit Eigenheimrente
Mit der Eigenheimrente kann beispielsweise der Kauf oder Bau einer Immobilie, der Kauf einer Eigentumswohnung, der Anteilserwerb an einer Genossenschaftswohnung oder eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts gefördert werden. Ebenso kann die Förderung für Sanierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie, beispielsweise für den altersgerechten Umbau des Eigenheims, verwendet werden.
Die Sanierung oder der Umbau einer vererbten Immobilie erhält allerdings keine Wohn-Riester-Förderung. Grundsätzlich kann jeder, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt und eine Immobilie kaufen, bauen oder umschulden möchte, Wohn-Riester beantragen.
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Dazu zählen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte oder Berufssoldaten. Vorausgesetzt wird allerdings, dass die betreffende Immobilie selbst bewohnt wird. Wenn sich der Förderberechtigte dazu entschließt, die Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten, und die entstehenden Mittel nicht innerhalb einer bestimmten Frist wieder in eigengenutztes Immobilieneigentum investiert werden, muss die erhaltene Riester-Förderung zurückgezahlt werden. Ebenso muss das bestehende Darlehen bis zum Renteneintritt komplett beglichen werden. Der Staat möchte auf diese Weise sicherstellen, dass die Wohn-Riester-Förderung zu Vorsorgezwecken verwendet wird.
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