Bausparkassen werden gestärkt – Gesetzentwurf beschlossen

Bauherren können bei Bausparkassen künftig mehr gewöhnliche Baudarlehen bekommen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Bausparkassen angesichts niedriger Zinsen stärken soll, um das Bausparen attraktiv zu halten.

Bausparkassen sollen bei alten Verträgen, in denen noch hohe Zinszahlungen zugesichert wurden, nicht entlastet werden.

Den Instituten sollen neben dem Kerngeschäft mehr Aktivitäten bei der Immobilienfinanzierung erlaubt werden.

Neue Regeln für Bausparkassen

Mit den neuen Regeln soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher auch künftig darauf verlassen können, dass die langfristigen Zusagen aus Bausparverträgen eingehalten werden. Nach den bereits Anfang September bekanntgewordenen Details können Bausparkassen künftig auch eine Pfandbrieflizenz erwerben und für ihre Refinanzierung Hypothekenpfandbriefe herausgeben.

Die neuen Regeln könnten eventuell bereits Ende 2015 in Kraft treten, hieß es. Der Verband der privaten Bausparkassen und die Landesbausparkassen begrüßten die geplante Neuregelung trotz Änderungswünschen bei Details. Eine Entlastung für Bausparkassen bei Alt-Verträgen, in denen noch hohe Zinszahlungen zugesichert wurden, ist jedoch nicht geplant.

Deshalb seien die Landesbausparkassen selbst gefordert, im Bausparkollektiv die Balance zwischen Sparen und Finanzieren zu sichern, teilten diese mit. Sie verwiesen unter anderem auf Angebote an Altkunden, in aktuelle Tarife zu wechseln, und auf Kündigungen von Verträgen, bei denen es erkennbar nicht mehr darum gehe, ein Bauspardarlehen zu erreichen – das heißt, wenn die Kunden ihren alten Bausparvertrag wegen der hohen Zinsen als eine Art Sparbuch nutzen.

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In Deutschland gab es laut Finanzministerium Ende 2013 rund 30 Millionen Bausparverträge mit Bauspareinlagen von 151 Milliarden Euro. Um die Kunden buhlen 21 Bausparkassen.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock.com

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