Seit vier Monaten gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Mieter müssen nur noch dann einen Immobilienmakler zahlen, wenn sie ihn zur Wohnungssuche beauftragt haben. Nach einer Umfrage des Portals Immowelt wäre eine knappe Mehrheit grundsätzlich dazu bereit.
Die Zeiten, in denen Wohnungsmieter bei einer Neuvermietung grundsätzlich die Kosten für den Immobilienmakler tragen mussten, sind vorbei. Sie müssen dessen Dienstleistung nur noch dann vergüten, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.
Nach einer Umfrage des Portals Immowelt wären 56 Prozent der Mieter grundsätzlich bereit, die Kosten für die Dienste eines Immobilienprofis zu übernehmen. Die Hoffnung, gerade in Ballungsräumen mit Wohnungsknappheit, durch einen Makler den Zuschlag für eine Wohnung zu bekommen, sei ihnen die Courtage wert.
Preisvorstellungen gehen auseinander
Bei der Frage nach der Höhe der Provision gehen die Meinungen jedoch weit auseinander: Jeder fünfte Mieter (20 Prozent) empfindet eine Nettokaltmiete als gerechtfertigt, sieben Prozent sind sogar bereit, zwei Nettokaltmieten zu zahlen. 29 Prozent sind der Ansicht, der Preis sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren.
Weitere 29 Prozent der Mieter sind dagegen generell nicht bereit, für die Leistung eines Maklers zu bezahlen. Damit profitieren sie von der Einführung des Bestellerprinzips.
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Seit 1. Juni 2015 muss in der Regel der Vermieter die Kosten übernehmen. Laut Gesetz dürfen Makler nach wie vor maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer von Mietern verlangen, die sie beauftragt haben – das entspricht 2,38 Nettokaltmieten.
Für die repräsentative Umfrage zum Bestellerprinzip wurden im Auftrag von Immowelt deutschlandweit 500 Mieter befragt. (bk)
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