Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Ab diesem Zeitpunkt zahlt bei Vermietungen immer derjenige die Courtage des Maklers, der diesen auch bestellt. Der Ansatz an sich ist lobenswert, vorangestellt sei jedoch, dass das Bestellerprinzip in seiner jetzigen Form eigentlich keines ist.
Die Ritter-Kolumne
Denn: Der Koalitionsvertrag geht davon aus, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter als Auftraggeber auftreten kann. In der Praxis ist der Besteller allerdings immer der Eigentümer, nicht der Mieter.
Nach einem halben Jahr ist es nun Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Wie haben die Eigentümer reagiert? Was hat sich für den Immobilienvermittler verändert?
Die wichtigste Feststellung: Es hat sich nicht allzu viel verändert, zumindest nicht aus Sicht des professionell aufgestellten Maklers und zumal, wenn er hauptsächlich im Kaufmarkt agiert.
[article_line]
Komplexe Immobilienvermittlung
Beim Verkauf und Kauf wird die Courtage in vielen Bundesländern sowieso bisher schon von beiden Parteien getragen, meist zahlt jede drei Prozent. Der versierte Immobilienvermittler nimmt die Umstellungen durch das Gesetz eher zum Anlass, seine bisher schon erbrachten professionellen Dienstleistungen endlich klar und deutlich als solche zu deklarieren. Es sind qualifizierte und umfassende Dienstleistungen, für die es sich lohnt zu zahlen.
Seite zwei: Leistungspakete geschnürt