Letzte Woche fiel die endgültige Entscheidung des Landes Brandenburg, die Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015 von fünf auf 6,5 Prozent anzuheben. Gemeinsam mit dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verlangt Brandenburg in Kürze den höchsten Steuersatz innerhalb der Bundesrepublik.
Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg verteuert sich ab Anfang Juli um knapp ein Drittel, nachdem der Steuersatz seit Januar 2011 konstant geblieben war. Das Bundesland folgt damit dem Kurs des Saarlands und Nordrhein-Westfalens, die beide jeweils zu Jahresbeginn die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent erhöhten. Schleswig-Holstein verlangt bereits seit Januar 2014 den aktuellen Höchststeuersatz.
Brandenburg steigert Einnahmen
Im Zuge der Erhöhung kann das Land Brandenburg die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer voraussichtlich noch einmal deutlich steigern.
Steuererhöhungen der Bundesländer reißen nicht ab
Michael Neumann, Geschäftsführer des Maklerpools Qualitypool, kritisiert die Steuererhöhung: „Allein in den letzten anderthalb Jahren hat die Hälfte der Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten erschweren es Normalverdienern in den betroffenen Bundesländern erheblich, Eigentum zu erwerben.“
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„Wie deutlich die Grunderwerbsteuer im letzten Jahrzehnt angestiegen ist, zeigt ein Vergleich des aktuellen Höchstsatzes von 6,5 Prozent und des Steuersatzes in Bayern und Sachsen. Diese beiden Bundesländer haben seit der Neuregelung der Grunderwerbsteuer im Jahr 2006 keine Steuererhöhung durchgeführt. In Brandenburg müssen Käufer künftig bei einem Immobilienkaufpreis von 150.000 Euro 9.750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. In Bayern und Sachsen sind es im gleichen Fall nur 5.250 Euro – die Grunderwerbsteuer hat sich also in den letzten zehn Jahren in einigen Bundesländern fast verdoppelt“, erklärt Neumann.
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