Dies bietet den Vorteil, dass nicht die ganze Summe auf einmal zur Prolongation ansteht, falls es zum Ende der Laufzeit etwa einen deutlichen Zinsanstieg gibt. Auch für den Fall, dass der Darlehensnehmer in den kommenden Jahren mit dem Eingang einer größeren Summe rechnet, bietet eine kürzere Laufzeit die Möglichkeit, einen Teil der Schulden abzulösen.
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„Anzuraten ist eine Splittung der Darlehenssumme, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die sowohl selbst genutzt als auch vermietet wird, etwa um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. In diesem Fall sollte der Käufer ein Teildarlehen für die Mietwohnung aufnehmen. Er kann dieses der Wohnung klar zuordnen und dessen Kosten von der Steuer absetzen“, erläutert Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Allerdings wird bei einer Darlehenssplittung ein Wechsel der Bank deutlich erschwert. Der Grund liegt darin, dass sich beim Abschluss der Finanzierung die kreditgebende Bank die Darlehen erstrangig im Grundbuch absichern lässt.
Weitere Option: das Forward-Darlehen
Wenn nach einigen Jahren eine Hälfte der Summe zur Verlängerung ansteht, wird es schwierig bis unmöglich, eine andere Bank zu finden, die sich mit dem zweiten Rang zufriedengibt. Darüber sollten sich Immobilienkäufer im Klaren sein.
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