Historisch Wohnen und Steuern sparen

Kaiserliches Stallgeviert in Potsdam

In Potsdam wird derzeit nicht nur die ehemalige Jute-Spinnerei saniert. Die Stadt ist seit jeher stark vom Denkmalschutz geprägt. Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG aus Bonn beispielsweise revitalisiert dort einen Teil des Kaiserlichen Stallgevierts, in dem früher die Pferde der Steitkräfte des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. untergebracht waren.

Das zweigeschossige Bauwerk mit Klinker-Verblendung wurde unter der Leitung des Garnisonbauinspektors und Baumeisters Robert Klingelhöffer im Stil der Backsteingotik errichtet. Die auffällige Farbe der Fassade brachte dem Gebäude im Volksmund den prägenden Namen „Rote Kaserne“ ein. Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG baut die Räume des Kaiserlichen Stallgevierts zu 33 Wohnungen aus, die am Markt für rund 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angeboten werden.

Thamm & Partner saniert Denkmal im Norden Potsdams

Der Berliner Projektentwickler Thamm & Partner saniert derzeit im Norden Potsdams ein Gründerzeitobjekt, dessen Fassade aus dem Jahr 1911 unter Denkmalschutz steht. Das Immobilienunternehmen baut die Räume des Gebäudes unter dem Projektnamen „Ludwig28″ zu 14 Wohnungen mit Flächen zwischen 33 und 189 Quadratmetern aus.

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Steuervorteile für Anleger

Der Staat versucht, Anlegern den Kauf von Denkmalobjekten wie der ehemaligen Jute-Spinnerei, dem Kaiserlichen Stallgeviert und Ludwig28 mit üppigen Steuervorteilen schmackhaft zu machen. Laut dem Einkommenssteuergesetz können Käufer sanierungsbedingte Kosten von der Steuer absetzen. Eigennutzer dürfen über zehn Jahre hinweg neun Prozent pro Jahr absetzen.

Kapitalanleger, die Denkmalimmobilien kaufen und anschließend vermieten, dürfen acht Jahre lang je neun Prozent und vier weitere Jahre je sieben Prozent steuerlich geltend machen. „Den Steuervorteil berücksichtigt, liegen die Renditen bei Denkmalimmobilien sogar bei circa sechs Prozent pro Jahr“, sagt Schnocklake. Welche Kosten abgeschrieben werden können, bestimmen die Denkmalschutzbehörden.

Seite drei: Abschreibungen richten sich nach Baumaßnahmen

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