Ob als Kapitalanlage oder um die Miete einzusparen – für den Kauf einer Eigentumswohnung gibt es viele Gründe. Doch mit dem Erwerb alleine ist es nicht getan. Denn neben Zins und Tilgung für die Finanzierung der Wohnung müssen auch laufende Kosten für Bewirtschaftung und Instandhaltung – das sogenannte Hausgeld – eingeplant werden.
Käufer von Eigentumswohnungen kennen die Rechnung: Neben Zins und Tilgung müssen laufende Kosten bestritten werden. Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), ein Tochterunternehmen des Finanzdienstleisters Wüstenrot & Württembergische, zeigt, mit welchen Kosten beim Wohneigentum gerechnet werden muss.
Instandhaltung macht Wohnungen teuer
Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, sollte bei der Finanzierungsberechnung neben Zins und Tilgung auch die laufenden Kosten für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für die Verwaltungskosten sowie für die Betriebskosten – etwa Hausmeister, Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Aufzug, Reinigung und Versicherung – berücksichtigen.
Diese laufenden Kosten werden dabei durch das Hausgeld abgedeckt, das jeder Eigentümer monatlich an den Immobilienverwalter zahlt. Die Höhe des Hausgeldes kann stark variieren, da es unterschiedliche Gebäudealtersklassen, unterschiedliche technische Standards und unterschiedliche Sanierungsstände gibt.
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Präziser Wirtschaftsplan
Die klassischen Betriebskosten lassen sich in der Regel recht genau bestimmen. Bei den Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung jedoch gibt es sehr große Unterschiede. Zu Arbeiten dieser Art zählt zum Beispiel der Austausch einer alten Heizung. Dafür spart die Wohnungseigentümergemeinschaft über den sogenannten Wirtschaftsplan einen angemessenen Betrag, der als Rücklage ausgewiesen wird.
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