Ein Herz für Heuschrecken?

Keine Mieterhöhungen

Demnach wurde in fast der Hälfte (48 Prozent) der erfassten Mietverhältnisse die Miete seit dem Abschluss des Mietvertrages nicht mehr erhöht. 27 Prozent der befragten Kleinvermieter gaben sogar an, in bestehenden Mietverhältnissen generell die Mieten nicht anzuheben, sondern ausschließlich bei einem Mieterwechsel.

Kein professionell agierendes Wohnimmobilienunternehmen – übrigens auch keine Wohnungsgesellschaft im kommunalen Besitz – könnte es sich leisten, so zu agieren. Die Folgerung lautet jedoch: Das Umwandlungsverbot „schützt“ Mieter genau vor denjenigen Vermietern, die besonders zurückhaltend bei Mieterhöhungen sind.

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Auch das Argument, private Vermieter würden wegen Eigenbedarfs kündigen, ist abwegig. Erstens ist dies nach den gesetzlichen Bestimmungen ohnehin frühestens zehn Jahre nach Wohnungskauf möglich. Zweitens sehen 99 Prozent der Anleger die von ihnen erworbene Eigentumswohnung als Kapitalanlage und kämen gar nicht auf die Idee, dort einzuziehen.

Autor Jacopo Mingazzini ist Vorstand der Accentro Real Estate AG.

Foto: Marco Urban

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