Immobilienangebot ohne Energieausweis: Ab 1. Mai droht Bußgeld

Insgesamt 47 Prozent der Immobilienverkäufer beauftragen Makler, ohne über einen Energieausweis zu verfügen, so das Portal Immowelt. Ab dem 1. Mai 2015 droht ein Bußgeld, wenn der Nachweis bei Angebot der Immobilie nicht vorliegt.

Eine Immobilie darf nicht mehr ohne gültigen Energieausweis zum Kauf oder zur Vermietung angeboten werden.

Der Energieausweis für Wohnimmobilien ist seit knapp anderthalb Jahren gesetzlich verpflichtend. Dennoch besitzt nach Angaben des Portals Immowelt nur jeder zweite Immobilienverkäufer (47 Prozent), der sich an einen Makler wendet, ein solches Dokument.

Das zeige der aktuelle Marktmonitor Immobilien 2015 von Immowelt und Professor Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Von den Vermietern haben laut Immowelt immerhin 57 Prozent ihren Energieausweis zu Beginn der Vermarktung schon in der Tasche.

Ab 1. Mai 2015 droht Bußgeld

Grund für die niedrigen Quoten dürfte sein, dass die Verpflichtung zum Energieausweis erst im Vermarktungsfalle greift und ein großer Teil der Immobilien seit Einführung der Pflicht nun erstmals auf den Markt kommt.

Dennoch mahnt Immowelt, dass weder Eigentümer noch Makler das Thema Energieausweis auf die leichte Schulter nehmen sollten.

Ab dem 1. Mai 2015 betrachtet es die EnEV 2014 bereits als Ordnungswidrigkeit, eine Immobilienanzeige ohne die geforderten Energiekennwerte zu schalten. Sowohl Privatinserenten als auch Makler könnten mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro belegt werden. Bereits jetzt können Makler wegen eines fehlenden Energieausweises abgemahnt werden.

Fehlende Ausweise: Mehrarbeit für Makler

Für die Immobilienmakler habe sich die Einführung der EnEV 2014 insgesamt durch Mehrarbeit bemerkbar gemacht, da viele Eigentümer die Formalitäten zur Beschaffung des Ausweises gerne dem Makler überlassen.

Jeder dritte Makler (34 Prozent) klage über derart verursachte Mehrarbeit. Der Ausweis muss dem Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden.

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Daran halten sich laut Immowelt auch die meisten Makler: 45 Prozent bringen ihn zur Wohnungsbesichtigung mit, 41 Prozent verschicken ihn sogar schon mit dem Exposé. Ein kleinerer Teil der Makler gestehe jedoch, dass er den Energieausweis erst zur Vertragsunterzeichnung (sieben Prozent) oder sogar gar nicht (sechs Prozent) vorzeige. (bk)

Foto: Shutterstock

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