Deutschlands Bausparkassen sehen sich einer Klagewelle ihrer Kunden ausgesetzt. Es gebe etwa 970 Verfahren gegen die Kündigung von Bauspar-Altverträgen, sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Bausparkassen und bestätigte damit einen „Handelsblatt“-Bericht.
Hierbei bezog er sich auf die gesamte Branche, neben den privaten Instituten also auch die Landesbausparkassen. Die Niedrigzinsen machen den Anbietern seit langem zu schaffen, Medienberichten zufolge haben sie daher etwa 200.000 Altverträge mit Zinsen von bis zu fünf Prozent gekündigt.
Verbraucherschützer werfen Bausparkassen Rechtsbruch vor
Diese unpopulären Maßnahmen seien wegen der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) leider nötig, sagte der Sprecher. Verbraucherschützer werfen den Instituten hingegen Rechtsbruch vor.
Die Lage ist unübersichtlich. Nach Darstellung des Verbandssprechers gab es bisher 89 Urteile von Amts- oder Landgerichten zu Altverträgen in Deutschland. In 79 Fällen hätten die Bausparkassen recht bekommen, in zehn Fällen die Kläger. Eine objektiv ermittelte Zahl von Behörden gibt es nicht. Die Aussagekraft der Urteile ist begrenzt, da es noch keine höherinstanzliche Richtersprüche gibt.
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Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wies darauf hin, dass die Zahl von Vergleichen nicht bekannt sei. Diese sei wohl sehr hoch, weil Bausparkassen ein negatives Urteil um jeden Preis vermeiden und den Klägern daher großzügige Vergleiche anböten.
Quelle: dpa-AFX
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