Reduktion der Modernisierungsumlage gefährdet Klimaziele
Der IVD wendet sich darüber hinaus gegen Änderungen bei der Modernisierungsumlage.
Künftig sollen Vermieter bei Modernisierung einer Wohnung nur noch maximal acht statt elf Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen können.
Gleichzeitig soll für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren sollen Mieterhöhungen maximal 50 Prozent oder vier Euro pro Quadratmeter betragen dürfen.
„Die geplanten Änderungen bei der Modernisierungsmieterhöhung sind nicht nur streitanfällig, sondern konterkarieren die Klimaziele und ignorieren den demographischen Wandel. Statt Energieeffizienz wird die Novelle ein Einfrieren der Mieten und damit der Investitionen bewirken“, so Schick.
Wirtschaftlichkeit und Bürokratieabbau sind Schlüssel für mehr Wohnraum
Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Klimaziele zu erreichen, gebe es Möglichkeiten jenseits von Verbots- und Gebotspolitik, so der IVD.
Vor allem beim Neubau könnten massive Kostenreduktionen durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Baurecht erzielt werden. Auch die Verkürzung von Planungsverfahren würde den Bau beschleunigen.
Ebenso wirksam wären Investitionsanreize wie eine angemessene, erhöhte Abschreibung oder die Befreiung der Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Erstkäufer.
„Mehr Wohnraum ist die Antwort auf die Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die aktuellen Pläne zur Änderung des Mietrechts werfen uns um Jahre zurück“, ist Schick überzeugt. (bk)
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