Bei Mieten schlagen viele Eigentümer kräftig drauf. Wie stark sie erhöhen dürfen, hängt von der Stadt ab. Die Berliner Regelung landet jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Ein Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Mieterhöhung: Mehr als eine Million davon landen nach Schätzungen des Mieterbunds jedes Jahr in deutschen Briefkästen. Viele Mieter treffen sie völlig unerwartet. Und nicht alle sind legitim.
Doch auch manche Vermieter sind unzufrieden: In Berlin hat sich ein Mann gewehrt, weil er die Miete nicht so stark erhöhen durfte wie er wollte. Der Fall geht bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) – und könnte wegweisend für Tausende Mieter und Vermieter in anderen Bundesländern sein (Az.: VIII ZR 217/14).
Wie sind Mieterhöhungen geregelt?
Vermieter dürfen die Miete für ihre Wohnungen nicht unbegrenzt erhöhen. Bundesweit gelten sogenannte Kappungsgrenzen. Das heißt in der Regel, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 Prozent steigen dürfen.
Warum ist das nötig?
Damit soll verhindert werden, dass günstige Wohnungen auf einen Schlag deutlich teurer werden. Das wäre zum Beispiel bei einem Vermieterwechsel denkbar oder wenn die Mietpreisbindung für eine Sozialwohnung ausläuft.
Ist das nicht so ähnlich wie die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt nur bei neuen Verträgen. Die Kappungsgrenze muss bei laufenden Mietverhältnissen beachtet werden.
Sind die Kappungsgrenzen überall gleich?
Nein. In einigen Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt liegen sie nicht bei 20, sondern bei 15 Prozent. Das dürfen die Länder seit 2013 selber festlegen. Bislang haben das elf Bundesländer für ausgewählte Städte genutzt. Die niedrigere Kappungsgrenze gilt unter anderem in Berlin, Hamburg und München – und in mehr als 250 kleineren Städten.
Seite zwei: Warum beschäftigt sich jetzt der BGH damit?
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