KfW-Programm ‚Energieeffizient Bauen‘: Erneuerung der Förderstandards

Des Weiteren wird die KfW bei der Förderung die Konditionen deutlich nachbessern. Ab April kann pro Wohneinheit ein Kreditbetrag von 100.000 Euro abgerufen werden. Zudem wird die KfW den Kredit auch mit 20-jähriger Zinsbindung anbieten, bisher war dies nur bis zehn Jahre möglich.

Die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55 zu bekommen wird auf Grund eines neuen Nachweisverfahrens zukünftig einfacher. Und auch die energetische Fachplanung durch einen Energieberater wird ab April 2016 über das Programm ‚Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung‘ gefördert. Die KfW übernimmt hier 50 Prozent der Kosten bis maximal 4.000 Euro, dies war bisher nur im Sanierungsbereich möglich.

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Fazit

Wer die Neubauförderung zukünftig erhalten will, muss also bald noch energieeffizienter bauen. Energieeffizienter heißt aber nicht nur teurer, denn durch die niedrigeren Energiekosten kann langfristig gespart werden.

Egal ob vor oder nach April 2016, die Förderung von der KfW lohnt sich. Neben den günstigen Kreditzinsen gibt es zusätzlich noch Tilgungszuschüsse. Für ein Effizienzhaus 55 momentan bis zu 2.500 Euro (5 Prozent), für ein Effizienzhaus 40 bis zu 5.000 Euro (10 Prozent) je Wohneinheit, welche die KfW erlässt.

Da die Tilgungszuschüsse zukünftig nicht mehr in den Merkblättern der KfW ausgewiesen werden, hat diese die Möglichkeit sie kurzfristig der aktuellen Fördersituation anzupassen. Somit dürfen wir davon ausgehen, dass die Tilgungszuschüsse ab April 2016 öfter aktualisiert werden.

Bernd Schatz ist Geschäftsführer der Finanzkanzlei am See GmbH, Überlingen/Bodensee.

Foto: Finanzkanzlei am See

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