Die bayerische Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse zum 1. August einzuführen.
Bayern führt die Mietpreisbremse ein: Ab 1. August 2015 gilt der Preisdeckel in 144 Kommunen des Freistaats. Das hat die Regierung in München heute in ihrer Kabinettssitzung beschlossen. Sie folgt damit Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Preise im Aufwärtstrend
In bayerischen Städten sind die Mieten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Mietwohnungen sind vor allem in der Hauptstadt München ein rares Gut.
Künftig gilt, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf
Die Bundesregierung hatte sich in Berlin im Februar verständigt, die Umsetzung liegt aber bei den Bundesländern.
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Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine Beschwerde zur Mietpreisbremse in Berlin als unzulässig abgelehnt. Der Beschwerdeführer, ein Wohnungseigentümer, müsse zunächst den Zivilrechtsweg beschreiten, entschied das Gericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Eigentümer hatte moniert, dass er seine Wohnung nicht mehr zu „angemessenen Konditionen“ vermieten kann. (st)
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