Nachdem ein Berliner Gericht den Mietspiegel der Hauptstadt für unwirksam erklärt hat, geht der Streit nun in die nächste Runde. Die unterlegenen Mieter haben am Dienstag Berufung eingelegt.
Vor drei Wochen kippte ein Berliner Amtsgericht den Mietspiegel der Hauptstadt. Das Gericht gab damit einer Vermieterin Recht, die ihre Mieter verklagt hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen.
Doch nun geht der Streit in die nächste Instanz. Die unterlegenen Mieter haben am Dienstag Berufung eingelegt, wie ihr Anwalt Reinhard Lebek der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Mieter versus Vermieter
Die Berufung werde von der 18. Kammer des Landgerichts Berlin geführt. Diese Kammer hat auch schon zugunsten des Mietspiegels entschieden.
Das Amtsgericht hatte indes entschieden, dass der Mietspiegel von 2013 nicht wissenschaftlichen Kriterien genüge. In dem Fall wollte die Vermieterin die Miete über die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels hinaus erhöhen.
Quelle: dpa-AFX
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