Der Bund kann Grundstücke und Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen und zum sozialen Wohnungsbau künftig deutlich günstiger an Kommunen und Länder veräußern.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss am Mittwoch eine neue Vergaberichtlinie zur verbilligten Abgabe von Liegenschaften des Bundes. Allerdings stockten die Haushälter die zunächst geplanten Kaufpreisabschläge nochmals auf, „um die Attraktivität des Liegenschaftserwerbs für Länder und Kommunen … zu erhöhen“, wie es in einem sogenannten Maßgabebeschluss heißt.
Neue Regeln
So wird der Kaufpreisabschlag bei ehemaligen Militärflächen auf 350.000 Euro pro Kaufvertrag angehoben. Er bleibt auf 50 Prozent des Kaufpreises begrenzt.
Der zusätzliche Kaufpreisabschlag für eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird auf jeweils 150.000 Euro erhöht und beträgt somit insgesamt 500.000 Euro pro Vertrag. Gedeckelt wird er auf 80 Prozent des Kaufpreises.
[article_line type=“most_read“]
Für die verbilligte Abgabe von Liegenschaften zum sozialen Wohnungsbau mit mindestens acht Wohneinheiten wird der Abschlag auf 25.000 Euro pro neuer Wohneinheit festgesetzt und auf 80 Prozent des Kaufpreises begrenzt.
Quelle: dpa-AFX
Foto: Shutterstock