Anschlussfinanzierung: Gefahr der Überschuldung

Könnten somit viele Haushalte in Deutschland langfristig in eine Überschuldung geraten? „Natürlich lässt sich diese Gefahr nicht von der Hand weisen“, sagt Marcus Rex, Vorstand BS Baugeld Spezialisten.

Daher versuche ein Großteil der Banken diesem Risiko zu begegnen, indem sie bei der Darlehensvergabe mit höheren fiktiven Annuitäten kalkulieren.

„Es ist wichtig, sich bereits bei Abschluss einer Baufinanzierung auch über eine spätere Anschlussfinanzierung Gedanken zu machen, wenn das Zinsniveau möglicherweise wieder höher ist“, erläutert Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung bei der Deutschen Bank, Frankfurt am Main.

Zinsänderungsrisiko unbedingt berücksichtigen

Die Deutsche Bank unterstelle bei der Prüfung einer Kreditvergabe zum Ende der Zinsbindung eine höhere vom Kunden zu tragende Annuität (Zins und Tilgung) als zum Zeitpunkt der Kreditvergabe – als Risikopuffer gegen steigende Zinsen.

Zudem werde mit den Kunden eine angemessene Tilgungsleistung vereinbart, sodass diese sich schnell entschulden könnten.

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Nach Ansicht von Michael Neumann, Geschäftsführer der Dr.-Klein-Tochter Qualitypool, Lübeck, besteht die Gefahr einer Überschuldung, wenn Käufer „das Zinsänderungsrisiko nicht berücksichtigen, das heißt Darlehen mit kurzer Zinsbindung abschließen, parallel eine geringe Tilgung wählen und kein ausreichender Vermögenshintergrund besteht. Aber jeder vernünftige Berater sollte seine Kunden auf dieses Risiko hinweisen – zumal auch längere Zinsbindungen momentan sehr günstig zu haben sind.“

Tiefstzinsen werden sich nicht unbegrenzt fortsetzen

„Wir raten unseren Kunden, bei der Kalkulation ihrer Immobilienfinanzierung davon auszugehen, dass die Baufinanzierungszinsen in zehn Jahren zwischen drei und fünf Prozent liegen“, ergänzt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.

Somit lässt sich der Gefahr einer Überschuldung durch ein geeignetes Finanzierungskonzept begegnen. Denn eines sollten Immobilienkäufer nicht vergessen: Die Tiefstzinsphase stellt auf lange Sicht betrachtet eine absolute Ausnahme dar und wird sich nicht unbegrenzt fortsetzen. (bk)

Foto: Shutterstock

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