Immobilienkredite: VZBV fordert Provisionsverbot

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) setzt sich für die Abschaffung von Provisionszahlungen in der Immobilienkreditvermittlung ein. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme hervor. Zudem sollen Kreditvermittler demnach von der Bafin beaufsichtigt werden.

Die Verbraucherschützer fordern, dass Provisionen in der Immobilienkreditvermittlung abgeschafft werden.

Das VZBV hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie veröffentlicht, den das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Dezember vorgelegt hatte.

VZBV für allgemeines Provisionsverbot

Am Referentenentwurf ist nach Ansicht des VZBV zu bemängeln, dass die Aufsicht über die Kreditvermittler dezentral bleibe und ein Provisionsverbot nicht allgemein vorgesehen werde, obwohl die Richtlinie den Mitgliedstaaten dieses nahelege und die Problematik fehlerhafter Vertriebsanreize ein zentrales Anliegen der Richtlinie sei.

Nach Auffassung des VZBV kann eine Beratung, bei der Provisionen und andere Anreize von Kreditgebern eine Rolle spielen, sich nicht nur auf den Kreditnehmer einstellen. Denn der Berater müsse auch seine Finanzierung im Auge behalten, weswegen ein „systemimmanenter Konflikt“ bestehe.

Vermittler-Aufsicht durch Bafin

Hinsichtlich der Aufsicht über die Kreditvermittlung besteht aus Sicht des VZBV demnach Anpassungsbedarf. So geben die Richtlinie gibt vor, dass die zuständigen Behörden für die Kreditaufsicht nun auch für die Durchsetzung der Vorgaben über die Kreditvermittlung zuständig seien.

Dies müsse entweder unmittelbar über jene Behörden geschehen, die heute mit der Europäischen Bankenaufsicht EBA zusammenwirken – dies sei in Deutschland die Bafin – oder aber über Behörden, die wiederum mit der Bafin zusammenwirken, so der VZBV. Es sei bedenklich, die Aufsicht über die Kreditvermittlung weiter dezentral zu organisieren, wenn nicht mindestens eine aktive übergeordnete Aufsicht über die Bafin geregelt werde.

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Da Vermittler demnach nicht nur lokal auftreten, sei es wichtig, dass eine durchsetzungsstarke Aufsichtsbehörde die Tätigkeit von Vermittlern auch über die lokalen Zuständigkeiten hinaus überwache. Die aktuell vorhandenen dezentralen Aufsichtsstrukturen über die Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter können eine solche Aufsicht nach Ansicht des VZBV nicht sicherstellen.

Die gesamte Stellungnahme des VZBV kann auf dessen Internetseite heruntergeladen werden. (jb)

Foto: Shutterstock 

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