Wohnimmobilienkreditrichtlinie: BVK kritisiert Entwurf

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie abgegeben. Grundsätzlich begrüßt der Verband demnach die Pläne der Regierung, sieht jedoch „Nachjustierungsbedarf“.

Der BVK befürwortet mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten sieht jedoch Nachjustierungsbedarf im Gesetzentwurf.

„In unserer Stellungnahme befürworten wir grundsätzlich den Regierungsentwurf, weil er ähnliche Bestimmungen vornimmt, wie sie schon seit Jahren im Versicherungsvermittlerrecht erfolgreich gelten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Entwurf sieht Verschärfung der Erlaubnis vor

„Träte dieses Gesetz in Kraft, müssten die Vermittler von Hypothekendarlehen auch eine gesonderte Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Registrierung bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern beantragen (Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO)) und ihre Sachkunde sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen“, erläutert Heinz.

Das sei gut für den Verbraucherschutz. „Wir kritisieren jedoch eine Änderung des ursprünglichen Entwurfes, wonach langjährig tätige und erfahrene Darlehensvermittler ihre Sachkunde in einer Prüfung erst nachweisen müssen, wenn sie nicht vorher auch schon zusätzlich Grundstücke und Immobilien vermittelt haben. Betroffen hiervon wären auch Versicherungs- und Bausparkaufleute, die neben Bausparverträgen Hypothekendarlehen vermitteln“, so der BVK-Chef weiter.

BVK: Bestandsschutz für Darlehensvermittler erhalten

Der BVK moniert daher, dass der geänderte Gesetzentwurf für Darlehensvermittler künftig nicht nur die bisherige Erlaubnis für die Darlehensvermittlung nach Paragraf 34c GewO verlange, sondern zusätzlich eine Erlaubnis für die Grundstücks- und Immobilienvermittlung einfordere, um in den Genuss von Erleichterungen der Übergangsvorschriften, wie die Alte-Hasen-Regelung, zu kommen.

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„Damit verschärft der Gesetzgeber im jetzigen Entwurf die Bedingungen für die Beantragung der Erlaubnis unnötigerweise“, meint der BVK-Präsident. „Unser Ziel ist es, den Parlamentariern zu verdeutlichen, den Bestandsschutz für Darlehensvermittler in der ursprünglichen Form des Gesetzentwurfes zu erhalten.“ (jb)

Foto: BVK

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