34i GewO: Rund 1.400 registrierte Vermittler

Seit dem 7. Mai 2016 können Vermittler von Wohnimmobilienkrediten eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Zum Ende des ersten Halbjahrs waren bereits 1.379 34i-Vermittler im Register des Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registriert.

Immobiliendarlehensvermittler-Register

Bereits im März dieses Jahres war der Paragraf 34i GewO eingeführt worden, der das Berufsbild des Immobiliardarlehensvermittlers definiert. Zuvor genügte eine Zulassung nach Paragraf 34c GewO, um diese Kredite zu vermitteln. Analog zur Regelung des Paragraf 34f GewO müssen Vermittler nun ihre Sachkunde und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen, um eine Erlaubnis zur Immobiliardarlehensvermittlung nach Paragraf 34i GewO zu erhalten.

Die ersten Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern (IHK) fanden am 23. Juni 2016 statt. Für die betroffenen Vermittler gibt es eine Übergangsfrist: Mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34c GewO dürfen sie noch bis zum 20. März 2017 tätig sein.

Zulassungsbehörde von Bundesland zu Bundesland verschieden

Wie schon bei der Zulassung gemäß Paragraf 34f GewO ist auch die Zuständigkeit der Erlaubnisbehörde beim Paragraf 34i GewO in den Bundesländern uneinheitlich. Die IHK ist in den acht Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein die zuständige Zulassungsbehörde.

DIHK 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler

In Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hingegen hat das Gewerbeamt die entsprechende Zuständigkeit. Wie aus aktuellen Zahlen des DIHK-Vermittlerregisters hervorgeht, haben zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler eine Erlaubnis gemäß des neuen Paragrafen 34i GewO erhalten.

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Ein uneinheitliches Bild zeigt sich bei der Verteilung der Zulassungen auf die einzelnen Bundesländer. Während in Baden-Württemberg und Bayern schon über 350 Immobiliardarlehensvermittler zugelassen sind, wurde in Sachsen-Anhalt noch keine und in Mecklenburg-Vorpommern erst eine Erlaubnis erteilt. (jb)

Foto: Shutterstock

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