3. Feuer-Rohbauversicherung in Verbindung mit Wohngebäudeversicherung
Auch an die Feuer-Rohbauversicherung, die den Bau gegen Brand, Blitzschlag und Explosion absichere, sollte bereits zu Baubeginn gedacht werden. Die Experten des BdV weisen darauf hin, dass es diese Absicherung häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei gebe, wenn bei dem gleichen Versicherer später auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werde. Letztere trete in Kraft, sobald das Gebäude bezugsfertig ist.
[article_line type=“most_read“]
4. Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung
Ebenfalls wichtig sei dem BdV zufolge eine Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung. Diese schützten vor hohen Zusatzkosten, die durch eine Insolvenz der Baufirma während der Bau- oder Gewährleistungszeit entstünden.
5. Absicherung des aufgenommenen Baufinanzierungsdarlehens
Das Baufinanzierungsportal Baufi24 empfiehlt zudem die Absicherung des Baufinanzierungsdarlehens. Sollte der Bauherr arbeitslos werden, könne das Darlehen weiter bedient werden. (nl)
Foto: Shutterstock