Vermietung an Touristen: Mehrheit hat keine Bedenken

Ab dem 1. Mai 2016 ist die Vermietung von privaten Wohnungen an Touristen in Berlin gesetzlich nicht mehr erlaubt. Eine aktuelle Umfrage von Immobilienscout24 zeigt jedoch, dass mehr als zwei Drittel der Befragten keine Einwände gegen diese Form der Vermietung haben.

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In Berlin werden seit einigen Jahren zunehmend reguläre Mietwohnungen als Ferienwohnungen an Touristen vermietet.

Berlin ist Deutschlands Touristenhochburg. Auch zum diesjährigen Maifeiertag werden wieder Millionen Besucher aus aller Welt erwartet. Besonders beliebt dabei ist die Übernachtung in privaten Ferienwohnungen.

Wohnraum ist knapp

Doch in Berlin ist der Wohnraum knapp und die Preise steigen. So haben die Wohnungspreise nach Angaben von Immobilienscout24 seit Jahresbeginn um 5,8 Prozent zugelegt und auf eine Wohnung kommen im Schnitt 33 Interessenten.

Um diesen Druck auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen, ist laut dem Zweckentfremdungsverbot ab dem 1. Mai die Vermietung an Feriengäste illegal.

Zwei Drittel haben keine Bedenken

In einer Umfrage, für die Immobilienscout24 insgesamt 929 Nutzer des Portals befragte, gaben allerdings zwei Drittel der Befragten an, dass sie der Vermietung an Touristen offen gegenüberstehen und keine Gründe sehen, dies zu verbieten. Jeder Zweite glaubt auch, dass durch die Vermietung von privaten Ferienwohnungen der Tourismus in den Städten gefördert wird.

Jedoch begrüßen nicht alle die wöchentlich wechselnden Nachbarn im Treppenhaus. 33 Prozent der Befragten sprechen sich für das gesetzliche Verbot aus. Vor allem haben sie Bedenken, dass die Mietpreise steigen, sich eine anonyme Nachbarschaft bildet oder die Wohnqualität des Stadtteils sinkt.

Jeder Fünfte fühlt sich gestört

Jeder Fünfte fühlt sich durch private Ferienunterkünfte gestört und klagt über laute Partymusik oder polternde Rollkoffer, die zu später Stunde über das Parkett gezogen werden.

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Die Vermietung einer privaten Wohnung an Touristen ist in Berlin künftig nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Bezirksamtes möglich. Die Stadt Berlin will solche Genehmigungen jedoch nur sehr restriktiv erteilen. (bk)

Foto: Shutterstock

 

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