Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) berechtigt, mit Mehrheitsbeschluss ein Grundstück zu kaufen, sofern dies der „ordnungsmäßigen Verwaltung“ entspricht.
Der zuständige Senat des BGH hatte einen Streit in Bremen zu klären. Dort hatten die Eigentümer einer Anlage mit 31 Wohnungen mehrheitlich beschlossen, das Nachbargrundstück zu kaufen. Der Kaufpreis von maximal 75.000 Euro sollte nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Eigentümer umgelegt werden. Einer von ihnen wehrte sich dagegen bis zum obersten deutschen Zivilgericht – ohne Erfolg.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Kauf des Nachbargrundstücks der „ordnungsmäßigen Verwaltung“ entspricht, denn die meisten der Wohnungseigentümer parken seit vielen Jahren dort ihr Auto. Bei der Teilung im Jahr 1982 gehörte dieses Grundstück ebenfalls dem teilenden Eigentümer. Dieser hatte sich verpflichtet, die Stellplätze der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
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Als das Grundstück den Eigentümer wechselte, wollte der neue Eigentümer dies aber nicht mehr ohne Bezahlung zulassen und forderte Miete oder Kauf. Die Eigentümergemeinschaft habe sich vor diesem Hintergrund für die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage entschieden, heißt es in dem Urteil (Az. V ZR 75/15).
Quelle: dpa-AFX