Kreditnehmer können künftig unter Umständen mit geringeren Kosten vorzeitig aus ihrer Immobilienfinanzierung aussteigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte am Dienstag eine von Verbraucherschützern kritisierte Klausel in Darlehensverträgen – die Kunden würden dadurch unangemessen benachteiligt.
Konkret geht es um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditnehmer dem Baufinanzierer für entgangene Zinsen zu zahlen hat. Dabei müssen in Zukunft Sondertilgungsrechte zugunsten des Kunden berücksichtigt werden.
Verbraucherzentrale verklagt Sparkasse
Die Sparkasse Aurich-Norden hatte versucht, das über eine Klausel im Vertrag auszuschließen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg, die die Sparkasse verklagt hatte, ist das bei weitem kein Einzelfall. (Az. XI ZR 388/14)
In einem zweiten Fall entschieden die Karlsruher Richter, dass Banken säumigen Zahlern bei Kündigung des Immobiliendarlehens anstelle von Verzugszinsen nicht einfach eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen dürfen. (XI ZR 103/15)
Quelle: dpa-AFX
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