Nicht betroffen sind Erwerber von Denkmalimmobilien von den neuen Regeln zur Mietpreisbremse, die an vielen Standorten im vergangenen Jahr eingeführt wurde, da umfassend sanierte Wohnungen von dieser Begrenzung ausgenommen sind.
Wenn die Steuervorteile die Mietrendite auch heben, so sollte beachtet werden, dass sie nach zwölf Jahren auslaufen. Da die Finanzierung in der Regel länger läuft, muss die Wohnung auch danach finanziert werden. Daher sollte von vornherein ein möglichst großer Anteil der Steuerersparnis zur Tilgung eingesetzt werden.
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Anlagehorizont berücksichtigen
Wer über den Kauf einer Denkmalimmobilie nachdenkt, sollte sich auch über den eigenen Anlagehorizont Gedanken machen.
Manche Erbwerber wollen die jeweilige Wohnung bereits nach Ablauf der Steuervorteile nach zwölf Jahren wieder veräußern. Dies ist jedoch meist nicht ratsam, da sich Miet- und Wertsteigerungen bei Immobilien vor allem über einen langfristigen Zeitraum entfalten.
„Denkmalimmobilien als Kapitalanlage eignen sich für Anleger mit hohem Steuersatz und längerfristiger Anlageperspektive“, betont Stefan Voges, Vorstand der Hansa Real Estate AG, Leipzig.
Investitionszeitraum von 20 Jahren
Wer in eine Immobilie investiert, sollte daher in der Regel auf jeden Fall einen Investitionszeitraum von 20 Jahren anpeilen. In dieser Zeitspanne schlagen sich Wertzuwächse und Mietanstiege im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis positiv nieder und erhöhen die Gesamtrendite.
Seite vier: Überprüfung der Sanierung