Die Mietpreisbremse hat bisher das Mietwachstum in angespannten Wohnungsmärkten nicht verlangsamt, teilweise stiegen die Preise kurzfristig sogar schneller. Dies geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor.
„Das Gesetz hat seine gewünschte Wirkung bisher nicht entfaltet. Vielmehr gibt es Möglichkeiten, sich nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse zu halten“, sagt DIW-Ökonom Claus Michelsen. So seien die Sanktionen bei Verstößen relativ lax.
Außerdem sei es für MieterInnen schwierig, an die relevanten Informationen zu kommen und ihr Recht durchzusetzen. Nicht zuletzt deshalb hätten Vermieter vor Inkrafttreten des Gesetzes die Mieten teilweise kräftig angehoben.
Keine Hemmung der Bautätigkeit
Investoren würden offenbar auch zukünftig keine Beeinträchtigungen ihrer Mieteinnahmen erwarten. Dies könne aus dem nur geringen Einfluss der Mietpreisbremse auf die Wohnungspreise geschlossen werden. Damit seien auch die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen, die Mietpreisbremse würde die dringend benötigte Bautätigkeit erheblich hemmen, nicht eingetreten.
Seit einem Jahr in Kraft
Die sogenannte Mietpreisbremse trat am 1. Juni 2015 in Kraft und sollte den Anstieg von Mieten in Regionen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten deckeln. Danach dürfen dort die Mieten in neu abgeschlossenen Verträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Lediglich bei Neubauten oder grundlegend modernisierten Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht. Sie greift auch nicht, wenn bereits im vorherigen Mietvertrag eine hohe Miete vereinbart war.
Untersuchung zusammenhängender Märkte
Claus Michelsen und Konstantin Kholodilin vom DIW Berlin haben zusammen mit Andreas Mense von der Universität Erlangen-Nürnberg die Angebotsmieten der wichtigsten Online-Plattformen Immobilienscout24, Immowelt und Immonet im Zeitraum von Juli 2011 bis März 2016 für benachbarte regulierte und unregulierte Postleitzahlbezirke verglichen.
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Die direkte Nachbarschaft stelle sicher, dass es sich um miteinander verbundene Immobilienmärkte handelt, deren Mieten sich ohne Regulierung vermutlich identisch entwickelt hätten. Abweichungen der Mietentwicklung nach der Einführung der Mietpreisbremse in einer regulierten Region gegenüber der benachbarten unregulierten Vergleichsgruppe könnten in diesem Untersuchungsrahmen als kausale Effekte der Mietpreisbremse interpretiert werden.
Seite zwei: Preiserhöhungen im Vorfeld