Die Länder haben am Freitag die seit Jahren umstrittene Reform der Grundsteuer in die Wege geleitet. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Die Länder haben die seit Jahren umstrittene Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Bundesrat beschloss am Freitag mit großer Mehrheit die Einbringung der von Niedersachsen und Hessen vorgelegten Gesetzentwürfe in den Bundestag.
Verfassungsrechtliche Zweifel
Die Reform der Grundsteuer sei zwingend geboten, da es ernste verfassungsrechtliche Zweifel an der gegenwärtigen Rechtslage gebe und bereits mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig seien, erklärten die Finanzminister von Niedersachsen und Hessen, Peter-Jürgen Schneider (SPD) und Thomas Schäfer (CDU).
Angestrebt wird eine möglichst einfache Grundbesteuerung sowie eine „aufkommensneutrale“ Reform – also keine flächendeckend höhere Grundsteuerbelastung für Bürger. Welche Werte sich für einzelne Grundstücke und Bauten am Ende ergeben – also höhere oder niedrigere Abgaben für Hausbesitzer und Mieter – lässt sich noch nicht abschätzen. Widerstand kam zuletzt aus Bayern und Hamburg.
Neubewertung erforderlich
Der Bundesfinanzhof hatte vor Jahren eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst. Denn die derzeit benutzten Einheitswerte basieren auf jahrzehntealten Wertverhältnissen – im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten aus 1935.
Die Neubewertungen für rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten sollen nach den Plänen zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden.
Wichtigste Einnahmequelle
Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Durch die Reform soll unterm Strich nicht mehr Geld eingenommen werden. Es wird nach Darstellung der Länder aber zu Veränderungen kommen, wenn Grundstücke nach Jahrzehnten erstmals bewertet werden. (dpa-AFX)
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