Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eignet sich für Bauherren, deren Immobilie sich noch in der Bauphase befindet oder für Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten. Letztere sollten vor Abschluss allerdings genau prüfen, ob bereits ein ausreichender Schutz über andere Policen besteht.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greift, wenn Dritte verletzt werden, zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel. Wer sein Haus selbst bewohne und eine Privat-Haftpflichtversicherung habe, brauche diese Versicherung allerdings nicht.
Für Vermieter ratsam
„Versichert sind Ansprüche der Mieter oder sonstiger dritter Personen wegen einer Verletzung von sogenannten Verkehrssicherungspflichten, das heißt wegen baulicher Mängel, wegen Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht im Winter oder auch wegen Schäden durch Abwässer und aus Baumaßnahmen“, erläutert Timo Suchert, Gruppenleiter Produktmanagement SHU (Sach-, Haftpflicht und Unfall Privat und Sach Firmen) bei der VHV.
Auch Rolf Mertens, Bereichsleiter Haftpflicht-, Hausrat– und Wohngebäudeversicherung der Ergo Versicherung, sieht die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung insbesondere für Vermieter als ratsam an.
„Denn neben den bereits genannten Gefahren kann der Mieter noch Ansprüche gegen den Vermieter stellen. Zum Beispiel wenn die Strominstallation im Haus schadhaft ist und der Mieter sich bei einem Stromschlag verletzt“, führt er aus. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schütze den Eigentümer vor den finanziellen Folgen berechtigter Haftpflichtansprüche.
Suchert weist darauf hin, dass Vermieter ihren bisherigen Schutz zunächst prüfen sollten. „Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist immer dann erforderlich, wenn das Haftpflichtrisiko als Hausbesitzer nicht über eine Privathaftpflichtversicherung versichert ist“, erläutert er.
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