In der Hausratversicherung bieten die Versicherer verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. Damit der Kunde im Schadenfall nicht plötzlich feststellen muss, dass sein Schaden nicht durch die Police abgedeckt wird, sollte er die Bedingungen vergleichen.
„Es gibt verschiedene Varianten der Hausratpolice mit erheblichen Leistungsunterschieden, die sich natürlich auch auf die Prämie auswirken, angefangen beim günstigen Basisprodukt bis hin zu teuren Premiumtarifen. Der gewünschte Leistungsumfang muss kundenspezifisch bestimmt werden – zum Beispiel, ist ein Fahrrad vorhanden, das versichert werden soll und ähnliches. Zu beachten ist in jedem Fall eine korrekte Wohnflächenermittlung, um eine Unterversicherung zu vermeiden“, sagt Peter Schneider, Geschäftsführer von Morgen & Morgen.
Überspannungsschäden mitversichern
„Der Kunde sollte darauf achten, sogenannte Überspannungsschäden mitzuversichern“, rät Rolf Mertens, Bereichsleiter Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung der Ergo Versicherung.
„In der Regel sind Schäden durch einen unmittelbaren Blitzschlag auf eine versicherte Sache in der Hausratversicherung mitversichert. Dies gilt aber nicht automatisch für Schäden an elektrischen Einrichtungen, die durch Überspannung oder Kurzschluss herbeigeführt wurden“, so Mertens.
Großen Wert sollte der Versicherungsnehmer laut Mertens auch auf den Einschluss der Klausel „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ legen.
„Dadurch entgeht der Kunde dem Problem, dass ihm im Schadensfall durch den Versicherer vorgeworfen wird, den Schaden selbst verschuldet zu haben. Beispiele sind: das Haus bei geöffnetem Kippfenster zu verlassen oder den Geschirrspüler anzustellen, bevor man zur Arbeit geht“, so Mertens.
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