In vielen Großstädten und Ballungsräumen entstehen derzeit Neubau-Eigentumswohnungen. Was bei Reservierungsgebühr, Teilungserklärung und Eigenkapitalnachweis zu beachten ist.
Neubauimmobilien sind bei Immobilienkäufern begehrt. In städtischen Lagen werden oft Bauträgerwohnungen angeboten.
Kaufinteressenten sollten nach Auskunft des Projektentwicklers Concept Bau bestimmte Regeln beachten. „Wegen des geringen Angebots werden gerade in guten Lagen Eigentumswohnungen oft noch vor Fertigstellung verkauft. Daher sollten Kaufinteressenten schnell sein“, rät Emmanuel Thomas, Geschäftsführer des Münchner Bauträgers.
Schnelligkeit: Wer schön wohnen will, muss schnell sein
Weil Südlagen, Dachterrassen mit Aussicht über die Stadt und besonders ruhige Wohnungen bei Immobilienkäufern besonders gefragt sind, sollten Kaufinteressenten daher den Vertriebsstart im Blick behalten.
Mit Anzeigen in den Printmedien sowie im Internet, auf ihrer Homepage und in ihren Newslettern machen Bauträger auf den Verkaufs- beziehungsweise Vertriebsstart aufmerksam.
„Begehrte Grundrisse, gerade bei kleineren Einheiten an beliebten Immobilienstandorten sind meist innerhalb weniger Tage reserviert oder gar verkauft“, so Thomas. Er rät Interessenten, sich frühzeitig über ihre Traumimmobilie zu informieren und sich von Bauträgern vormerken zu lassen.
Für größere oder exklusive Bauvorhaben öffneten zusätzlich Verkaufsbüros, die Käufern das Grundstück und die Lage zeigen.
Reservierungsgebühr: Kein Kurzschlusskauf
Zwischen 500 Euro bis 2.000 Euro können Bauträger für eine sogenannte Reservierungsgebühr von potenziellen Immobilienkäufern verlangen, die sich nicht sofort entscheiden.
Komme es dann zum Kauf, werde der Betrag entweder verrechnet oder am Tag des Notartermins zurücküberwiesen. Trete der Interessent jedoch vom Kauf zurück, könne der Bauträger die Gebühr rechtlich zum Teil oder ganz einbehalten.
„Solche Gebühren sind für Bauträger notwendig, um die Glaubwürdigkeit der Kaufabsicht zu bestätigen“, argumentiert Thomas. Allerdings sollten sich Interessenten deshalb nicht unter Druck setzen lassen und um Bedenkzeit bitten, bevor sie einen Kaufvertrag abschließen.
Notartermin: Zeit nutzen und Details prüfen
Nachdem der Immobilieninteressent den Kaufvertragsentwurf und die sogenannte Teilungserklärung vorliegen hat, wird der Notartermin in der Regel etwa zwei bis vier Wochen später vereinbart.
Diese Zeit sollte der Käufer nutzen, um den Vertrag mit engen Vertrauten oder fachkundigen Bekannten zu prüfen. Der Vertrag wird zwischen dem Grundstückseigentümer – also dem Bauträger – und dem Käufer geschlossen.
Genaues Hinsehen gelte bei der Teilungserklärung, um die Details der Immobilie zu erfassen. Gleiches gelte für die Bau- und Leistungsbeschreibung in der Bauweise, Form und Ausstattung des Objekts vermerkt sind.
Bei Unklarheiten sollte sich der Interessent rechtzeitig professionell beraten lassen, denn nach dem Notartermin sei ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Finanzierung: Ohne Eigenkapital keine Immobilie
Beim Kauf einer Bauträgerimmobilie muss der Käufer nicht den gesamten Kaufpreis auf einmal zahlen. Doch die meisten Bauträger verlangten einen Eigenkapitalnachweis in Form eines Kontoauszuges mit entsprechenden Zahlen oder einer Finanzierungsbestätigung einer Bank.
„Spätestens zwei Werktage vor dem Notartermin sollten die Finanzierungsunterlagen dem Bauträger vorgelegt werden“, erklärt Thomas. (bk)
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