Seit Anfang 2016 müssen Neubauten strengere energetische Anforderungen erfüllen. Zum 1. April passt die KfW-Bank ihre Förderkonditionen daran an. Das berichtet der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ.
Zum 1. Januar 2016 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft. Der jährliche Energiebedarf von Neubauten muss seitdem 25 Prozent unter dem vorher gültigen Wert liegen. „Viele Heizsysteme, die heute auf dem Markt sind, übertreffen bereits die jetzt geltenden Forderungen der EnEV“, erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes VdZ.
Neuer Höchst-Standard für energieeffizientes Bauen
„Wer in eine solche Anlage investiert, macht das eigene Heim schon heute fit für die Zukunft.“ Der Bau eines Hauses, das energieeffizienter ist als gesetzlich vorgeschrieben, werde außerdem von der bundeseigenen KfW-Bank ab 01. April in noch größerem Umfang mit zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert.
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Im Programm „Energieeffizient Bauen“ biete die KfW Kredite für verschiedene Effizienzhaus-Standards an. Der Energiebedarf eines „KfW-Effizienzhaus 40“ liegt zum Beispiel bei nur 40 Prozent des laut EnEV zulässigen Bedarfs. Den bisher niedrigsten Standard, das „KfW-Effizienzhaus 70“, nehme die KfW zum 1. April aus dem Programm. Dafür werde mit dem „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ ein neuer Höchst-Standard eingeführt. Gebäude, die diesen anstreben, müssten einen Teil ihres Energiebedarfs selbst erzeugen und speichern.
KfW verdoppelt maximale Kredithöhe
Für dieses Plus an Effizienz werde Kreditnehmern 15 Prozent (bis zu 15.000 Euro) der Kreditsumme erlassen. Um Bauherren größere Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu ermöglichen, hebe die KfW zum 1. April außerdem die maximale Kredithöhe von aktuell 50.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit an. (kl)
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