Kommunale Spitzenverbände dringen auf eine rasche Reform der Grundsteuer und stützen den von den Ländern mehrheitlich getragenen Vorstoß. Die zugrundeliegenden Einheitswerte basieren auf jahrzehntealten Wertverhältnissen.
Der Städtetag forderte am Dienstag in Berlin, Bund und Länder sollten sich auf Basis des Entwurfs aus Niedersachsen und Hessen einigen: „Andernfalls drohen den Kommunen massive Steuerausfälle, weil Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht laufen.“ Widerstand kam zuletzt aus dem CSU-regierten Bayern und dem rot-grün regierten Hamburg.
Keine Kostenexplosion
Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes ist keine Kostenexplosion bei der Grundsteuer zu erwarten. Der Landkreistag verwies auf den Reformdruck sowie mangelnde konsensfähige Alternativen.
Er warnte vor der falschen Erwartung, die Reform könne für jeden Bürger belastungsneutral sein. Durch die Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen ließen sich die meisten der politisch nicht gewollten Belastungssituationen korrigieren und entschärfen.
Veraltete Wertverhältnisse
Der Bundesfinanzhof hatte vor Jahren eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst. Denn die derzeit benutzten Einheitswerte basieren auf jahrzehntealten Wertverhältnissen – im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten aus 1935.
Die geplanten Neubewertungen für rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten sollen nach dem vorliegenden Entwurf aus Hessen und Niedersachsen zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden.
Keine Mehreinnahmen nach der Reform
Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Durch die Reform soll unterm Strich nicht mehr Geld eingenommen werden.
Es wird nach Darstellung der Länder aber zu Veränderungen kommen, wenn Grundstücke nach Jahrzehnten erstmals bewertet werden. Wer am Ende weniger oder mehr zahlt, zeige sich erst in Jahren. (dpa-AFX)
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