Die Bausparkassen setzen im Streit um relativ hoch verzinste Verträge ihren Kurs fort. Wie bereits im vergangenen Jahr werde man auch 2016 Altverträge kündigen, die seit Langem zuteilungsreif sind und nur als Guthaben genutzt werden, teilten zahlreiche Bausparkassen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die hohen Guthabenzinsen aus den 1990er Jahren sind für die Branche in den heutigen Niedrigzins-Zeiten eine Belastung. Die große Kündigungswelle begann 2015, als 200.000 Altverträge aufgelöst wurden. Die Branche geht bei dem Thema geschlossen vor.
Weniger Kündigungen als 2015
In diesem Jahr dürfte es Branchenschätzungen zufolge etwa 60.000 Kündigungen von Altverträgen geben. Dass der Wert damit deutlich niedriger sein dürfte als im Vorjahr, liege aber nicht an einem nachsichtigeren Vorgehen der Institute.
Vielmehr geht es 2016 um Verträge, die seit zehn Jahren in ein Darlehen hätten umgewandelt werden können, also zuteilungsreif wurden. 2015 ging es hingegen um Verträge, deren Zuteilungsreife zehn Jahre oder noch länger zurückliegt.
Alte Verträge mit hohen Darlehenszinsen
Bausparen besteht aus zwei Teilen: Zunächst spart der Kunde Geld an, beim Erreichen einer bestimmten Guthabensumme – häufig nach fünf bis zehn Jahren – hat er Recht auf ein Darlehen. In älteren Verträgen sind beide Zinssätze relativ hoch, für Guthaben bekommt der Sparer zumeist drei bis vier Prozent pro Jahr.
Bei neuen Verträgen liegt der Wert derzeit nur noch bei 0,1 bis 0,25 Prozent. Daher wollen viele Kunden die Guthabenphase nicht beenden, zumal die damals fixierten Darlehenszinssätze hoch und normale Baukredite heute billiger zu haben sind.
Die Bausparkassen begründen ihre Maßnahmen mit einer Art Sonderkündigungsrecht, was laut einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen legitim ist. Einige Richter gaben hingegen Sparern recht, die geklagt hatten. Hoch ist zudem die Dunkelziffer von Vergleichen, die für Sparer lukrativ sind – hier wird üblicherweise Stillschweigen vereinbart.
Bausparkassen zurückhaltend mit Zahlenangaben
Bausparkassen halten sich mit Angaben zur Zahl ihrer diesjährigen Kündigungen bedeckt. Wüstenrot hat nach eigenen Angaben dieses Jahr knapp 10.000 Altverträge gekündigt.
„Es zählt der Gleichbehandlungsgrundsatz“, sagt Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck. „Wir können nicht der einen Bauspargeneration kündigen und der anderen nicht.“ Er nannte die Kündigungen einen bedauerlichen „Sonderzustand“. Doch sie seien wirtschaftlich notwendig und durch viele Urteile abgesichert.
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Andere Institute wie Schwäbisch Hall, die Postbank-Tochter BHW sowie die Landesbausparkassen West, Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen, Bayern und Ost bestätigen, an dem 2015 eingeschlagenen Kurs festhalten zu wollen. Zahlen wollten sie nicht nennen.
Wie Wüstenrot verwiesen aber auch sie darauf, dass der Anteil am Gesamtbestand gering sei. Es ist von keiner der 21 deutschen Bausparkassen bekannt, dass sie auf die Kündigungen verzichtet. (dpa-AFX)
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