Landesbauminister: Kritik an geplanten neuen Regeln zur Energieeffizienz

Die Bauminister der Länder haben die von der Bundesregierung für 2017 geplante weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung deutlich kritisiert. Sie stehe in Gefahr, den dringend notwendigen Neubau zu behindern.

Die geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung könnte die Baukosten in Deutschland weiter steigen lassen.

Auf einer Sonderbauministerkonferenz am 13. April 2016 in Berlin forderten die Bauminister der Länder eine strukturelle Neukonzeption der Energieeinsparverordnung.

Die Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Vereinfachung seien mit dem vorgelegten Gutachten der Regierung zur Energieeinsparverordnung 2017 nicht erfüllt.

Energiewende nicht gefährden

„Die Länderbauminister machen klar, dass die Bundesministerien mit ihren Bestrebungen, die Energieeinsparverordnung im Neubau umfassend zu verschärfen, auf dem Holzweg sind“, kommentiert Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW. „Wir brauchen einen Neuaufschlag bei der Energieeinsparung, sonst ist die Energiewende im Gebäudebereich zum Scheitern verurteilt.“ Die EnEV müsse sich stärker an einer Senkung des Endenergiebedarfs ausrichten und am Ziel der CO2-Senkung orientieren. Darüber hinaus müssten Wohnquartiere einbezogen werden.

Soziale Aspekte nicht außer Acht lassen

Die Klimaziele der Bundesregierung könnten nur erreicht werden, wenn alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Neben der Ökonomie und der Ökologie seien das auch die sozialen Aspekte. „Wer eine dieser drei Säulen außer Acht lässt, handelt nicht nachhaltig und setzt den in vielen Ballungsregionen angespannten Wohnungsmarkt weiter unter Druck“, so Gedaschko.

Das stark kritisierte Wirtschaftlichkeitsgutachten der Regierung führe im Ergebnis die bisherige Systematik der EnEV einfach weiter, so der GdW. Die Wohnungswirtschaft weise darauf hin, dass eine im Gutachten ebenfalls betrachtete Alternative mit der Hauptanforderung CO2-Emissionen und Nebenanforderung Wärmeenergiebedarf der Empfehlung der Baukostensenkungskommission und der Wohnungswirtschaft entsprechen würde.

Veränderte Systematik könnte Lösung darstellen

„Mit der Einführung eines CO2-basierten Kennwertes könnte dem Ziel, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 zu erreichen, Rechnung getragen werden“, heißt es in dem Gutachten. Diese Variante werde dort sogar als die zukunftsfähigste bezeichnet, weil sie die Klimaziele am besten abbilde.

Dennoch werde sie in der Empfehlung aufgrund der Erfordernis, dann neue Anforderungsgrößen der EnEV zu definieren und die KfW-Effizienzhausniveaus anzupassen, verworfen. „Es ist völlig unverständlich, warum dieser sinnvolle Vorschlag nicht weiter verfolgt wurde“, so Gedaschko. Dies entspräche auch dem Wunsch der Bauministerkonferenz nach einer Neuausrichtung.

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Zudem habe die Bundesregierung im Rahmen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ beschlossen, alle Gesetze und Verordnungen künftig speziell in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wohnkosten zu prüfen. „Dies muss bei einer Neuauflage der EnEV unbedingt angewendet werden“, betont Gedaschko. (bk)

Foto: Shutterstock

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